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Autoelektrik (Startseite) andere Kfz-TechnikLadungssicherungzuletzt bearbeitet am 18.08.2005 |
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rechtliche Grundlagen |
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Rechtliche GrundlagenGesetzliche Grundlage für die Ladungssicherungspflicht ist § 412 HGB. Danach ist der Absender, konkret die für die Verladung zuständigen Personen (Versandleiter / Verladepersonal), für eine beförderungssichere Verladung verantwortlich. Nach den Vorschriften der §§ 412 Abs. 1 S .2 HGB und 23 StVO ist der Fahrzeugführer für die verkehrs- und betriebssichere Verladung zuständig. Für die Ladungssicherung mitgeltende Grundlagen sind insbesondere die VDI-Richtlinien 2700 ff. ( auch UVV der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, StvZO, ...)BegriffeBeförderungssichere VerladungDas Ladegut muss unter anderem gegen Erschütterungen, Schwankungen, Umfallen (Kippen), Verschieben und Herabfallen für einen normal verlaufenden Transport gesichert werden. Zu einem normal verlaufenden Transport zählen auch plötzliche Ausweichmanöver, Notbremsungen, schlechte Straßenverhältnisse und Fliehkräfte in Kurven.Betriebssichere VerladungEine betriebssichere Verladung ist dann gegeben, wenn das Fahrzeug mit der Ladung jeder Verkehrslage gewachsen ist. Die auf dem Fahrzeug geladenen Güter dürfen weder die Stabilität des Fahrzeugs noch dessen Bremsfähigkeit unzulässig beeinträchtigen. Das Fahrzeug muss ordnungsgemäss bedient werden können und muss den straßenverkehrsrechtlichen Sicherheitsvorschriften, insbesondere Höchstgewicht, Ausmass der Beladung und Sicherung herausragender Güter entsprechen.VerantwortlichkeitenBeförderungssicherheitGemäß § 412 HGB hat der Absender das Gut beförderungssicher zu verladen, zu stauen und zu befestigen, d.h., der Absender hat das Gut so zu verstauen bzw. zu sichern, dass es durch normale, vertragskonforme, beförderungsbedingte Einflüsse nicht geschädigt wird.BetriebssicherheitDie Betriebssicherheit obliegt dem Frachtführer. Das heisst, der Frachtführer muss darauf achten, dass die Güter so verladen werden, dass das Fahrzeug mit der Ladung jeder üblichen Verkehrslage gewachsen ist, mit der auf dem in Aussicht genommenen Weg zu rechnen ist.(Der Fahrzeughalter ist jedoch nach StVZO verpflichtet, ein für denTransportvorgang angemessenes Fahrzeug mit entsprechender Sicherungstechnik und ausreichend Sicherungsmittel zur Verfügung uz stellen.) nicht eingeklammerter Text: Zitat aus Wirtschaftsvereinigung Stahl, 30.08.2001, Ladungssicherung bei öffentlichem Straßentransport |
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Trägheitskräfte |
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Die Trägheitskräfte bzw. die Beschleunigungskräfte als deren Gegenkräfte lassen sich leicht berechnen nach folgenden Formeln: | ||
für geradlinige Beschleunigungen |
F = m * a |
F Kraft (N) m Masse (kg) a Beschleunigung (m/s2 |
für Kurvenfahrt |
F = m * v2/r |
F Kraft (N) m Masse (kg) v Geschwindigkeit (m/s) r Kurvenradius (m) |
Trägheitskräfte im Straßentransport: | ![]() | ||
für Bremsen |
FT = FG * 0,8 |
FT Trägheitskraft (daN) FG Gewichtskraft der Ladung (daN) 0,8 Erfahrungswert |
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für Beschleunigen |
FT = FG * 0,5 |
FT Trägheitskraft (daN) FG Gewichtskraft der Ladung (daN) 0,5 Erfahrungswert |
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für Kurvenfahrt |
FT = FG * 0,5 |
FT Trägheitskraft (daN) FG Gewichtskraft der Ladung (daN) 0,5 Erfahrungswert |
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In der Ladungssicherung werden Kräfte im allgemeinen in der Einheit daN (=Dekanewton = 10N) angegeben. |
Eine Ladung von 10t Masse drückt bei einer |
Der Fahrzeugführer ist als einer der verantwortlichen Personen für die Ladungssicherung zuständig.
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Während der Fahrt müssen die Trägheitskräfte beim Bremsen, Beschleunigen und bei Kurvenfahrt zwischen Fahrzeug und Ladung sicher übertragen werden.
Um Kräfte von einem Teil auf ein anderes zu übertragen, gibt es die prinzipiellen Möglichkeiten: | |||
1. Formschluss | 2. Kraftschluss / Reibschluss | 3. Stoffschluss | |
allgemeine Beispiele: Zahnräder im Getriebe, Kettenrad <-> Kette, lückenloses Stauen |
allgemeine Beispiele: Bremsklotz auf Bremsscheibe, Reibkupplung, Keilriemen <-> Riemenscheibe |
allgemeine Beispiele: Kleben, Schweißverbindungen, Löten |
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Formschlüssig ist die Ladung mit dem Fahrzeug genau dann verbunden, wenn bei der Übertragung der auftretenden Kräfte die Reibung keine oder nur eine geringe Rolle spielt. | Kraftschluss liegt genau dann vor, wenn die Ladung aufgrund der Reibung nicht verrutscht. | Der Stoffschluss scheidet als Methode der Ladungssicherung aus, da man üblicherweise die Ladung mit der Ladefläche weder verschweißt oder verlötet noch verklebt. | |
lückenloses Stauen Schrägzurren Diagonalzurren |
Niederzurren |
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