Autoelektrik (Startseite) Prüfungsaufgaben KraftfahrzeugmechatronikerBeleuchtungStVZOzuletzt bearbeitet am 20.02.2006 |
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Beleuchtung | StVZO (1/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
1 |
Nr.:1 | Welche Vorschrift gilt für das Fernlicht? |
1 : | Es sind höchstens 4 Fernscheinwerfer zulässig. |
2 : | Die zulässige Gesamtlichtstärke aller Fernscheinwerfer beträgt 225 cd. |
3 : | Die Anzahl aller Fernscheinwerfer am Fahrzeug ist nicht begrenzt, wohl aber die Gesamtlichtstärke. |
4 : | Bei Umschaltung auf Abblendlicht müssen Zusatzfernscheinwerfer nicht mit abgeblendet werden. |
5 : | Für jedes Paar Fernlichtscheinwerfer ist eine eigene Kontrolllampe vorgeschrieben. |
Beleuchtung | StVZO (2/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
4 |
Nr.:2 | Die behördlich zugelassenen lichttechnischen Einrichtungen sind zu erkennen ... |
1 : | ... an der Artikelnummer im Herstellerkatalog. |
2 : | ... am Eintrag im Kraftfahrzeugschein. |
3 : | ... an dem Zertifikat, das der Kunde beim Kauf einer Zusatzbeleuchtung erhält und stets mitführen muss. |
4 : | ... an einem Prüfzeichen auf dem Gehäuse der Beleuchtungseinrichtung. |
5 : | ... an dem GS- bzw. CE- Symbol auf dem Abdeckglas. |
Beleuchtung | StVZO (3/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
2 |
Nr.:3 | Welche Beleuchtungseinrichtungen sind für jeden Pkw hinten vorgeschrieben? |
1 : | Positionsleuchten, Umrissleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger. |
2 : | Schlussleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, Kennzeichenbeleuchtung, Bremsleuchten |
3 : | Rückstrahler, Schlussleuchten, Dritte Bremsleuchte, Nebelschlusslicht |
4 : | Nebelschlusslicht, Rückfahrscheinwerfer, Arbeitsscheinwerfer, Schlussleuchten |
5 : | Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler, Rückfahrscheinwerfer, zusätzliche Schlussleuchten |
Beleuchtung | StVZO (4/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
3 |
Nr.:4 | Wieviele zusätzliche Scheinwerfer dürfen an einem Kraftwagen ausser dem Abblendlicht nach vorn gleichzeitig dauernd eingeschaltet werden? |
1 : | Zwei |
2 : | sechs |
3 : | vier |
4 : | kein zusätzlicher |
5 : | beliebig, solange die Gesamtlichtstärke nicht über 225000 cd liegt. |
Beleuchtung | StVZO (5/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
2 |
Nr.:5 | Benötigen alle Kfz Bremsleuchten? |
1 : | Ja. |
2 : | Nein, nur alle Kfz mit einer Höchstgeschwindigkeit über 10 km/h. |
3 : | Nein, Krankenfahrstühle und Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50km/h brauchen z.B. keine Bremsleuchte. |
4 : | Nein, nur alle Kfz mit einer Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h. |
5 : | Nein, nur alle Kfz mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h. |
Beleuchtung | StVZO (6/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
2 |
Nr.:6 | Wie viele Bremsleuchten darf ein Kraftfahrzeug höchstens haben? |
1 : | 2 |
2 : | 4 |
3 : | 3 |
4 : | 5 |
5 : | 6 |
Beleuchtung | StVZO (7/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
5 |
Nr.:7 | Was trifft für die Nebelschlußleuchten zu? |
1 : | Nebelschlusslicht und Nebelscheinwerfer müssen gemeinsam ein- und ausgeschaltet werden. |
2 : | Die Nebelschlußleuchte darf nur in Verbindung mit dem Abblendlicht leuchten. |
3 : | Das Nebelschlusslicht darf nur bei Zündung EIN leuchten. |
4 : | Nebelschlußlampen dürfen nur in Verbindung mit den Nebellampen leuchten. |
5 : | Die Nebelschlußleuchte darf auch in Verbindung mit Fernlicht leuchten. |
Beleuchtung | StVZO (8/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
4 |
Nr.:8 | Die Mindestbeleuchtungsstärke bei Fernlicht beträgt laut Vorschrift in 100m Entfernung und in Scheinwerfermitte ... |
1 : | ... 1 Dioptrie |
2 : | ... 1 Lm |
3 : | ... 1 cd |
4 : | ... 1 Lx |
5 : | ... 1 cd/m^2 |
Beleuchtung | StVZO (9/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
4 |
Nr.:9 | Die obere Lichtaustrittskante von Scheinwerfern darf bei mehrspurigen Fahrzeugen nicht höher sein als ... |
1 : | ... 600mm. |
2 : | ... 800mm. |
3 : | ... 1000mm |
4 : | ... 1200mm |
5 : | ... 1400mm. |
Beleuchtung | StVZO (10/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
2 |
Nr.:10 | Welche Beleuchtungseinrichtungen muss jeder Pkw vorne haben? |
1 : | Fernlichtscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, Abblendscheinwerfer, Begrenzungslicht |
2 : | Abblendscheinwerfer, Begrenzungslicht, Fahrtrichtungsanzeiger, Fernlichtscheinwerfer |
3 : | Fahrtrichtungsanzeiger, Arbeitsscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, Abblendscheinwerfer |
4 : | Suchscheinwerfer, Arbeitsscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, Abblendscheinwerfer |
5 : | Umrissleuchten, Fernlichtscheinwerfer, Abblendscheinwerfer, Begrenzungslicht |
Beleuchtung | StVZO (11/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
5 |
Nr.:11 | Nebelscheinwerfer dürfen nur dann in Verbindung mit dem Begrenzungslicht benutzt werden, wenn ... |
1 : | ... sie in gleicher Höhe mit den Hauptscheinwerfern angebracht sind. |
2 : | ... starker Nebel oder Schneefall herrscht. |
3 : | ... nur ein Nebelscheinwerfer vorhanden ist. |
4 : | ... die Nebelscheinwerfer unterhalb der Begrenzungsleuchten montiert sind. |
5 : | ... der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist. |
Beleuchtung | StVZO (12/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
4 |
Nr.:12 | Welche Vorschriften gelten für paarweise am Pkw angebrachten Beleuchtungseinrichtungen? |
1 : | fest angebracht, gleiches Fabrikationsjahr, gleiche Helligkeit, vom gleichen Hersteller, |
2 : | gleiche Helligkeit, gleiche Form der Lichtaustrittsfläche, mit gleicher Sicherung abgesichert, gleiche Montagehöhe |
3 : | gleichzeitig ein- /ausschaltbar (Ausnahme: Blinker), vom gleichen Hersteller, symmetrisch zur Fahrzeugmittelebene, |
4 : | gleiche Montagehöhe, symmetrisch zur Fahrzeugmittelebene, gleiche Farbe |
5 : | gleiche Farbe, mit gleicher Sicherung abgesichert, gleichzeitig ein- /ausschaltbar (Ausnahme: Blinker), symmetrisch zur Fahrzeugmittelebene |
Beleuchtung | StVZO (13/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
2 |
Nr.:13 | Sie sollen an einem PKW Nebelschlußleuchten anbringen. Nach StVZO § 53 d müssen sie 100 mm vom Bremslicht entfernt sein und dürfen angebracht werden im Höhenbereich von ... |
1 : | 100mm bis 600 mm |
2 : | 250mm bis 1000 mm |
3 : | 400mm bis 1000 mm |
4 : | 250mm bis 800 mm |
5 : | 400mm bis 1200mm |
Beleuchtung | StVZO (14/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
4 |
Nr.:14 | Was trifft für die Nebelschlußleuchten zu? |
1 : | Nebelschlußleuchten dürfen höchstens 10cm von der Bremsleuchte entfernt sein. |
2 : | Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche muss mindestens 50 cm über der Fahrbahn liegen. |
3 : | Die Nebelschlußleuchte muß mindestens 5cm von der Bremsleuchte entfernt sein. |
4 : | Der obere Rand der Lichtaustrittsfläche darf höchstens 100 cm über der Fahrbahn liegen. |
5 : | Es gibt keine speziellen Vorschriften über den Montageort der Nebelschlussleuchte am Fahrzeug. |
Beleuchtung | StVZO (15/15 Aufgaben) | Inhaltsverzeichnis | Lösungstabelle
5 |
Nr.:15 | Die StVZO unterscheidet zwischen ... |
1 : | ... inländisch zugelassenen und im Ausland zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen. |
2 : | ... den notwendigen und zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen. |
3 : | ... Standard- und Luxus- Beleuchtungseinrichtungen. |
4 : | ... erlaubten, den verbotenen und den noch tolerierten Beleuchtungseinrichtungen. |
5 : | ... den vorgeschriebenen und den zulässigen Beleuchtungseinrichtungen. |
Lösungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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